Strategie & Beratung

Die besten Digitalisierungs-Förderungen in Österreich für 2022 (und wie Sie diese beantragen)

Philip Farbmacher

Gründer & Geschäftsführer

Anja Brugg

Sales Mitarbeiter:in

Veröffentlicht

22. Juni 2022

Verändert

22. Juni 2022

10 min

Digitalisierung wird immer wichtiger und wichtiger. Teilweise ist es der einzige Ausweg oder die einzige Option - speziell in Zeiten der Covid-19 Pandemie. Dies spiegelt sich auch im Förderangebot der österreichischen Regierung wieder. Förderungen für Digitalisierung werden ins Leben gerufen, erneuert, verbessert oder adaptiert. Es besteht eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für österreichische Unternehmen, die eine große Hilfe sein können, um Kosten zu decken oder Investitionen zu tätigen. Oft kann es bei den verschiedenen Förderstellen und Arten der Förderungen etwas unübersichtlich werden. Um Sie bei Ihren Digitalisierungsprojekten bestmöglich zu unterstützen, haben wir für Sie alle Förderungen für Unternehmen im Bereich Digitalisierung recherchiert und zusammengefasst.

Folgend finden Sie einen strukturierten Überblick zu den bundesweiten Förderungen, sowie den Förderungen in Tirol und Wien. Die Auflistung für Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, die Steiermark, Kärnten, Vorarlberg und Burgenland folgt in Kürze. 

Tipp: Speichern Sie sich diesen Beitrag in Ihren Favoriten - er wird von uns laufend aktualisiert. Fortsetzung folgt!

Haben Sie etwas Passendes gefunden? Unsicher, ob für Sie was dabei ist oder ob Sie antragsberechtigt sind? Fragen kost’ nix! Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht an hi@wearemomentum.at und wir melden uns verlässlich und umgehend bei Ihnen.

Inhaltsverzeichnis

Österreichweite Förderungen

Förderungen in Tirol

Förderungen in Wien

Förderungen in Salzburg

Österreichweite Förderungen

Zu bundesweiten Förderungen informiert die Wirtschaftskammer Österreich durch Ihren Service “Förderungen finden”. Hier können Sie systematisch nach allen Wirtschaftsförderungen bundesweit, als auch in den einzelnen Bundesländern nach Themenschwerpunkten, Branche, Standort oder Förderart suchen.  

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über alle aktuellen bundesweiten Förderungen für Unternehmen im Bereich Digitalisierung.

KMU Digital 3.0 (Achtung: beschränktes Förderungsbudget, vorzeitige Beendigung wahrscheinlich)

WER wird gefördert: Österreichische Kleinunternehmen und KMUs

WAS wird gefördert:

  • Kosten für die Analyse und Beratung zu Digitalisierungsprojekten

  • Kosten für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten

WIEVIEL wird gefördert:

Beratung:

  • Status und Potenzialanalyse: 80% Zuschuss für halben Tag (max. €400 exkl. USt)

  • Strategieberatung: 50% Zuschuss für zweitägige Beratung (max. €1.000 für mind. 16 Stunden Beratung)

Umsetzung:

  • Die Förderung beträgt max. 30% der förderbaren Kosten (maximaler Zuschuss €6.000)

  • Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens €3.000 bis maximal €30.000.

WANN ist der Einreichzeitraum: Geltungsdauer bis 30.06.2025

Hier geht’s zur Förderung!

AWS Digitalisierung

WER wird gefördert: Unternehmen aus dem Bereich der Sachgüterproduktion oder produktionsnahen Dienstleistungen, sowie in der Sonderkondition "Digitalisierung Tirol" alle Branchen

WAS wird gefördert: 

  • Kosten für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen und Aufbau digitaler Geschäftsmodelle

  • Insbesondere Personalkosten, Ausbildungskosten, Sachkosten, Drittkosten, wie z.B. Software-Entwicklung

WIEVIEL wird gefördert:

  • Bis zu €500.000 für Digitalisierungsprojekte 

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN ist der Einreichzeitraum: Laufend

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Förderungsberatung

Kostenlos

Welche Arten von Förderungen und Zuschüssen gibt es und für welche sind Sie berechtigt? Wir finden die perfekte Lösung für Sie.

Microconsulting

Kostenlos

Sie haben eine Frage und benötigen Hilfe. Einer unserer Experten wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie fachgerecht beraten.

Förderungen in Tirol

Das Land Tirol informiert auf seiner Homepage tirol.gv.at im Bereich Förderungen über alle verfügbaren Wirtschaftsförderungsprogramme. Darunter  finden sich auch spezielle Förderungen für Technologie, Innovation und Digitalisierung.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über alle aktuellen Förderungen für Tiroler Unternehmen im Bereich Digitalisierung.

Tiroler Digitalisierungsförderung

WER wird gefördert: Tiroler Unternehmen im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung und einem Betriebsbestand von mindestens 5 Jahren (zusätzlich Ausnahmen bei keiner Gewerbeordnung)

WAS wird gefördert: 

  • Planung, Analyse und Konzeption (Modul 1) für Digitalisierungsprojekte

  • Investition in aktivierte Anlagen (Modul 2) für Digitalisierungsprojekte

  • Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen (Modul 3) für Digitalisierungsprojekte

WIEVIEL wird gefördert:

  • Modul 1: bis zu 50 % der förderbaren Kosten (bis zu maximal  €50.000; die förderbaren Projektkosten müssen mindestens €10.000 betragen)

  • Modul 2: 10 % bis 20 % der förderbaren Kosten (bis zu maximal €75.000; die förderbaren Projektkosten müssen mindestens €50.000 betragen)

  • Modul 3: bis zu 50 % der förderbaren Kosten (bis zu maximal €25.000; die förderbaren Projektkosten müssen mindestens €10.000 betragen)

  • Insgesamt maximal €150.000 für alle 3 Module 

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN  ist der Einreichzeitraum: Laufend bis 31.12.2022

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digital.tirol - KMU Förderung

WER wird gefördert: Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmensstandort in Tirol und aufrechter Gewerbeberechtigung (zusätzlich Ausnahmen bei keiner Gewerbeordnung)

WAS wird gefördert: 

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Digitalisierungsvorhaben

  • Umsetzungsinvestitionen in Soft- und Hardware, wie zum Beispiel, ERP-Systeme, technische Schnittstellen und Anbindungen, digitale Kommunikationssysteme, und komplexere E-Commerce Lösungen

WIEVIEL wird gefördert:

  • Planung: bis zu 50 % der förderbaren Kosten (die förderbaren Projektkosten müssen mindestens € 1.000 betragen; die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei € 10.000)

  • Umsetzung: 10 % bis 20 % der förderbaren Kosten (die förderbaren Projektkosten müssen mindestens € 10.000 betragen; die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei € 100.000)

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN ist der Einreichzeitraum: Laufend bis 31.12.2022

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Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung

WER wird gefördert: Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit Sitz im Bundesland Tirol 

WAS wird gefördert: Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation - also einmalige Vorhaben im Kontext der Digitalisierung, welche besondere Bedeutung für eine konkrete Region haben oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweisen und einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben

WIEVIEL wird gefördert:

  • Bis zu 100% der förderbaren Kosten (Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30% beschränkt; max. Förderungsbemessungsgrundlage ist €500.000) 

  • Die Maximalförderung pro Projekt liegt bei €200.000

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN ist der Einreichzeitraum: Laufend bis 30.09.2022

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Tiroler Beratungsförderung

WER wird gefördert: Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unabhängig von ihrer Unternehmensgröße, die im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind (zusätzlich Ausnahmen bei keiner Gewerbeordnung)

WAS wird gefördert: Externe Beratungsleistungen unter anderem wie: Unternehmensberatung, Innovations- und Technologieberatung, Digitalisierung, Coronavirus (COVID-19) bedingte betriebswirtschaftliche Beratung

WIEVIEL wird gefördert:

  • Max. 50% bis 80% der förderbaren Kosten abhängig von den Schwerpunkten der Beratungsleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN ist der Einreichzeitraum: Laufend bis 30.09.2022

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Förderungen in Wien

Zu Förderungen in der Bundeshauptstadt Wien informiert die Wirtschaftsagentur Wien über ihr Förderverzeichnis. Hier können Sie wiederum systematisch nach allen Förderungen für Wiener Unternehmen nach Unternehmensart und Themenschwerpunkt suchen.  

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über alle aktuellen Förderungen für Wiener Unternehmen im Bereich Digitalisierung.

Förderung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

WER wird gefördert: Ein-Personen-Unternehmen, die zumindest sechs Monate vor Einreichung gegründet wurden (max. ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung).

WAS wird gefördert:

Gefördert werden Projekte, die auf Grund der Corona-Krise auf eine wesentliche Änderung im Unternehmen abzielen und dafür einen plausiblen Lösungsansatz aufzeigen. Dies kann z.B. eine Neuausrichtung oder wesentliche Anpassung des Geschäftsmodells, die Erschließung neuer Kundschaftskreise, die Etablierung neuer Produkte und/oder Dienstleistungen oder die Eröffnung neuer Vertriebswege oder Märkte bedeuten. Insbesondere:

  • Zugekaufte Leistungen

  • Projektbezogene Investitionen

  • Personalkosten

WIEVIEL wird gefördert:

  • 60% max. Fördersumme:

  • 10.000 Euro pro Unternehmen;

  • Mindestprojektgröße: 1.000 Euro;

  • max. Projektdauer: 1 Jahr

WANN ist der Einreichzeitraum: ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

Hier geht’s zur Förderung!

Wien Digital

WER wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind

WAS wird gefördert: Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben oder Ideen zur Optimierung betrieblicher Abläufe, insbesondere Kosten für Hard- und Software sowie für externe Dienstleistungen 

WIEVIEL wird gefördert:

  • 30% der förderbaren Kosten (die förderbaren Projektkosten müssen mindestens €10.000 und dürfen max. €40.000 betragen)

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN ist der Einreichzeitrum: Laufend bis 31.12.2023 (Achtung: nächste Deadline am 31.08.2022; weitere: 30.11.2022)

Hier geht’s zur Förderung!

Nahversorgung und Digitalisierung

WER wird gefördert: Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründern in Wien

WAS wird gefördert: Digitalisierungsmaßnahmen von Nahversorgungsunternehmen, insbesondere Investitionen in Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, immaterielle Anlagegüter, externe Dienstleistungen

WIEVIEL wird gefördert:

  • 50% der Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen (die förderbaren Projektkosten müssen mindestens €5.000 betragen; max. Fördersumme pro Jahr: €10.000)

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN ist der Einreichzeitraum: bis zum 31.12.2023

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Creative_to market

WER wird gefördert: Jungunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen in Wien

WAS wird gefördert: (Digitale) Marketing- und Vertriebsmaßnahmen bestehender Unternehmen der Kreativbranche, insbesondere Personalkosten, zugekaufte Leistungen, Beratungskosten, Qualifizierungskosten, Reisekosten

WIEVIEL wird gefördert:

  • 50% der Kosten für (digitale) Marketing- und Vertriebsmaßnahmen (die förderbaren Projektkosten müssen mindestens €5.000 betragen; max. Fördersumme: €50.000)

  • (!) Frauenbonus: €2.000

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

WANN ist der Einreichzeitraum: Laufend bis zum 31.12.2022 (Achtung: nächste Deadline am 31.07.2022; weitere: 30.11.2022)

Hier geht’s zur Förderung!

Förderungen in Salzburg

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über alle aktuellen Förderungen für Salzburger Unternehmen im Bereich Digitalisierung. Hier und Hier gelangen Sie zu den offiziellen Webseiten der angebotenen Förderungen!

Digi-Start

WER wird gefördert: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps zur besonderen Unterstützung des Mittelstandes und zur Stärkung von kleineren Standorten größerer Firmen in Salzburg.

WAS wird gefördert: Digitalisierungsprojekte in Unternehmen mit konkretem Umsetzungsbezug. Insbesondere Projekte zur Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Prozessen Technologien, Verfahren und Prototypingmethoden, Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen sowie die damit beabsichtigte Datennutzung und Datenintegration in Teilen oder entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

WIEVIEL wird gefördert: min. 5.000 Euro bis max. 15.000 Euro; bis zu 50 % der förderbaren Gesamtkosten (max. € 7.500,-).

WANN ist der Einreichzeitraum: bis 31.12.2022

Digi-Commerce

WER wird gefördert: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps zur besonderen Unterstützung des Mittelstandes und zur Stärkung von kleineren Standorten größerer Firmen in Salzburg.

WAS wird gefördert: der Aufbau und die Umsetzung von digitalen E-Commerce Lösungen in Bereichen, wo bisher keine digitalen Lösungen eingesetzt wurden und die Erweiterung von bestehenden E-Commerce Lösungen um technisch anspruchsvolle Funktionalitäten. Von der Förderung sind Standard-Webseiten oder –Webshops und Standard-E-Commerce Lösungen allerdings nicht umfasst.

WIEVIEL wird gefördert: min. 2.000 bis max. 30.000 Euro; bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 9.000 Euro).

WANN ist der Einreichzeitraum: bis 31.12.2022

Digi-Invest

WER wird gefördert: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps zur besonderen Unterstützung des Mittelstandes und zur Stärkung von kleineren Standorten größerer Firmen in Salzburg.

WAS wird gefördert: Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.

WIEVIEL wird gefördert: 15.000 bis 100.000 Euro; bis zu 30 % der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000 Euro).

WANN ist der Einreichzeitraum: bis 31.12.2022

Digi-Bonus

WER wird gefördert: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps zur besonderen Unterstützung des Mittelstandes und zur Stärkung von kleineren Standorten größerer Firmen in Salzburg.

WAS wird gefördert: Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS-Bundesprogramm mit zinsbegünstigen ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen.

WIEVIEL wird gefördet: max. 1 Mio. Euro; bis zu 10 Prozent der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000 Euro).

WANN ist der Einreichzeitraum: bis 31.12.2022

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